Neue Bestimmungen: Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben / Quarantäneregelungen
Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,
die hohe Impfbereitschaft sowie die regelmäßigen Tests der Schülerschaft zeigen ihre Erfolge. Trotz hoher Inzidenz hat die Landesregierung beschlossen, die Maskenpflicht an Schulen ab Dienstag, 2. November 2021 teilweise aufzuheben. Es gelten folgende neue Regelungen:
- Eine Mund-Nase-Bedeckung muss nicht mehr getragen werden, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Daher muss auch in den Fluren eine Maske getragen werden. Dort darf auch nicht gegessen und getrunken werden.
- In den Außenbereichen müssen weiterhin keine Masken getragen werden.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
- Selbstverständlich können auch weiterhin freiwillig Masken getragen werden.
Wir achten weiterhin auf die Einhaltung der Hygieneregeln und des Lüftungskonzeptes. Darüber hinaus wurden zum weiteren Gesundheitsschutz und dank der großzügigen Unterstützung des Fördervereins in allen Räumen CO2-Ampeln aufgestellt, die Klassenräume der Unterstufe sind mit hochwertigen Luftfiltern ausgestattet worden. Des Weiteren führen alle nicht-geimpften Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich Selbsttests in der Schule durch.
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Person an Corona erkranken, gelten folgende (für nicht-geimpfte Personen verschärfte) Quarantäneregelungen:
- Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken.
- Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
- Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie oder ein Mitglied Ihres Haushaltes positiv auf Corona getestet werden sollten, bitten wir um eine Benachrichtigung der Schule sowie an die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung unter: corona@gymnasium-heiligenhaus.de
Einerseits freuen wir uns darauf, endlich wieder in Gesichter unserer Schülerinnen und Schüler zu blicken, andererseits ist uns bewusst, dass ohne Mund-Nase-Schutz gerade in Zeiten steigender Infektionszahlen, für nicht-geimpfte Personen ein höheres Ansteckungsrisiko besteht. Aus diesem Grund möchten wir euch, liebe Schülerinnen und Schüler, darum bitten, euch an die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes zu halten, damit wir uns langfristig wieder normal ansehen und unterhalten können. Wir wissen, wir können uns auf euch verlassen. Ihr seht, wir nähern uns allmählich dem Ende der Pandemie. Wenn es weiterhin so gut läuft, werden wir sicherlich bald noch weitere Freiheiten genießen dürfen.
Ich wünsche Ihnen und euch ein schönes langes Wochenende und am Dienstag dann einen guten Start in die Woche.
Britta Berschick