Schulsanitätsdienst - Schüler helfen Schülern
Schulsanitäter sorgen bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an ganz normalen Schultagen für Sicherheit und helfen ihren Mitschülern bei Notfällen. Sie sind fit in Erste Hilfe, wissen, wie man einen Verband anlegt, was man bei Vergiftungen tut und wie man die stabile Seitenlage ausführt.
Schulsanitätsdienst geht weit über Erste Hilfe hinaus: Schulsanitäter_innen übernehmen Verantwortung für ihre Mitschüler_innen. Sie sind bei Unfällen in der Schule als erste zur Stelle, leisten Erste Hilfe und informieren wenn nötig den Rettungsdienst. Das sind wichtige Aufgaben, die Wissen und Einfühlungsvermögen, aber auch Selbstbewusstsein und Teamarbeit erfordern.
Beim Schulsanitätsdienst gibt es keine Einzelkämpfer_innen, das Miteinander steht im Vordergrund. Einer lernt vom anderen. Hilfeleistung und Toleranz werden trainiert. Im Mittelpunkt der regelmäßigen Treffen stehen nicht nur Besprechung und Weiterbildung, sondern auch die gegenseitige Unterstützung.
Tätigkeitsfeld Schule
Es in der Verantwortung der Schule, dass die Schulsanitäter_innen einen geeigneten Raum zur Verfügung haben, in dem sie Verletzte betreuen und die dafür notwendigen Materialien lagern können. Diesen Raum aufgeräumt und sauber zu halten, gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Schulsanitäter_innen.
Wichtig ist auch ein Aushang in jedem Klassenzimmer mit den Dienstzeiten der Schulsanitäter_innen und ihren jeweiligen Unterrichtsräumen, damit sie im Notfall schnell geholt werden können. Und natürlich spielt die Kooperationslehrerin/der Kooperationslehrer, die/der die Arbeitsgemeinschaft betreut eine zentrale Rolle.
FAQs: Das Wichtigste im Überblick
Er leistet in der Schule in Notfällen Erste Hilfe, dokumentiert die Hilfeleistung, ist für die Überprüfung und Ergänzung der Verbandsmaterialien zuständig, achtet auf Gefahrenquellen in der Schule und hilft bei ihrer Beseitigung. Er sichert Veranstaltungen der Schule wie Sportfeste oder Wandertage ab. Kurzum: Er sorgt für mehr Sicherheit in der Schule.
Alle Schüler_innen, die eine Erste Hilfe-Grundausbildung (acht Doppelstunden) abgeschlossen haben und sich reif genug für diese Aufgabe fühlen. Für jüngere Schüler_innen, die eine kindgerechte Erste-Hilfe-Ausbildung abgeschlossen haben, gibt es die Möglichkeit, als Juniorhelfer_in dabei zu sein. Vorraussetzung ist natürlich, dass es an der Schule einen Schulsanitätsdienst des Jugendrotkreuzes gibt und sichergestellt ist, dass Interessierte gründlich in Erster Hilfe geschult und durch eine Kooperationslehrerin oder einen Kooperationslehrer betreut werden können.
Der Schulsanitätsdienst wird meistens in Form einer Arbeitsgemeinschaft an der Schule angeboten. Regelmäßige Treffen sind also Pflicht. Die Erste Hilfe-Ausbildung zu Beginn findet entweder im Rahmen dieser Treffen oder an zusätzlichen Terminen statt. Dazu kommt der – über einen Plan geregelte – tägliche Dienst selbst. Gerade in den Schulpausen sollte der Schulsanitätsdienst präsent, in Notfällen aber auch in der Unterrichtsstunde erreichbar sein. Der dort verpasste Stoff muss dann selbstständig nachgearbeitet werden.
Die Schule muss ihren Sanitätsdienst unterstützen. Sie muss einen geeigneten Raum für die Versorgung der Verletzten sowie das notwendige Verbandszeug bereitstellen. Außerdem sollte ein/e Kooperationslehrer/in, der/die ebenfalls durch das Jugendrotkreuz geschult und bei der Arbeit begleitet wird, die Betreuung der Arbeitsgemeinschaft übernehmen.
Schulsanitäter_innen sind darin ausgebildet, Gefahren zu vermeiden. Passiert doch etwas, sind sie sofort zur Stelle, helfen kompetent und verringern so die Unfallfolgen. Darüber hinaus werden im Schulsanitätsdienst Menschlichkeit, Hilfeleistung und Toleranz trainiert, was wiederum das soziale Klima der Schule positiv beeinflusst.
Innerhalb des Schulsanitätsdienstes gibt es feste Teams, die abwechselnd (z. B. wöchentlich) für den Einsatzfall eingeplant werden. Passiert tatsächlich etwas, muss das Team, das gerade Dienst hat, über Durchsagen, Funkgeräte oder Boten informiert werden. Es kümmert sich dann am Unfallort um die Verletzten oder Erkrankten, veranlasst gegebenenfalls die Alarmierung des Rettungsdienstes und leistet Erste Hilfe. Anschließend wird der Einsatz für eventuelle Versicherungsfragen dokumentiert.