Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Erprobungs- und Mittelstufe.
Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 gelten als Erprobungsstufe und bilden ohne förmliche Versetzung eine pädagogische Einheit. Sie dient dazu, die Kinder ohne unnötigen Druck zu beobachten, zu fördern und zu beraten, sodass nach zwei Jahren in der Regel durch die Versetzung in die Jahrgangsstufe 7 die Eignung für das Gymnasium bestätigt wird.
Mittelstufe
Die Klassen 7 bis 9 gelten als Mittelstufe und diese stellt ein Bindeglied zwischen der Erprobungsstufe und der gymnasialen Oberstufe dar.